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Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Kindesmissbrauch

Das Sexualstrafrecht umfasst einen umfangreichen Katalog an Straftatbeständen: Vergewaltigung, Kinderpornographie, geschlechtliche Nötigung, Kindesmissbrauch, sexuelle Belästigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Blutschande, Kuppelei, Zuhälterei, Zuführen zur Prostitution, Grenzüberschreitender Prostitutionshandel, und öffentlich geschlechtliche Handlungen.

Ihre Fragen sollen Ihnen die nachfolgenden Informationen auf unserer Homepage beantworten und Ihnen eine Hilfestellung zur Klärung der notwendigen Beiziehung eines erfahrenen Strafverteidigers zur fundierten und erfolgreichen Strafverteidigung geben.

Sofern der Vorwurf eines Sexualdeliktes/sexuellen Belästigung ausgesprochen wird, ist dieser Vorwurf von Anfang an ernst zu nehmen.

Je früher ein versierter Strafverteidiger zur Beratung aufgesucht oder einem Verfahren beigezogen wird, desto eher können Fehler durch Sie verhindert werden, welche später nur mehr sehr schwer - oder gar nicht - rückgängig gemacht werden können.

Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet ohne Beiziehung eines Strafverteidigers vor der Polizei auszusagen.Hier gilt auch: Schweigen ist Gold. Alles was Sie sagen wird gegen Sie verwendet werden.

Vorgehensweise Ihrer Strafverteidigung
Ihr Strafverteidiger wird Akteneinsicht nehmen um den gesamtem Sachverhalt, welcher Ihnen vorgehalten wird, in Erfahrung zu bringen. Nach Kenntnis des polizeilichen Ermittlungsstandes und des vorliegenden Belastungsmaterials wird mit Ihnen die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie erarbeitet.

Diese Vorgehensweise bedarf umfangreicher und auch zeitaufwendiger Besprechungen, dient aber letzlich Ihrer erfolgreichen Verteidigung. Der Zeitaufwand, den Sie in die Verteidigung wegen des Verdachtes der Vergewaltigung, des Verdachtes der geschlechlichen Nötigung oder des Verdachtes des Konsums von Kinderpornographie investieren, macht sich gerade im Bereich der Sexualstraftaten letztlich bezahlt.

Bei einer Verurteilung aufgrund eines Sexualdeliktes geht allzu oft der Verlust des Arbeitsplatzes, das Scheitern einer Ehe, der Verlust des Führerscheins oder der Entzug des Reisepasses samt Vormerkung in einer speziellen Sexualstraftäterkartei einher. Selbst die besten Freunde und Verwandte beginnen den verurteilten Sexualstraftäter zu meiden.

Zur rechtzeitigen und umfassenden Vorbereitung Ihrer Strafverteidigung empfehlen wir daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme - noch vor der Einvernahme durch die Polizei!

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